Den Ausbildungsbetrieb wechseln: Wie geht das?

Du hast deine Gründe, den Ausbildungsplatz zu wechseln? Erfahre hier, wie du den Vertrag löst und neu durchstartest!

Auf einen Blick

  • Du kommst in deinem Ausbildungsbetrieb nicht zurecht? In manchen Fällen hilft nur ein Wechsel.
  • Du hast das Recht, die Ausbildung vorzeitig zu beenden, entweder per Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Je nach Zeitpunkt und Grund gehst du dafür unterschiedliche Schritte.
Azubis mit Ausbildenden bei technischer Unterweisung im Betrieb.

Kündigung in der Probezeit: easy

Deine Probezeit dauert maximal 4 Monate. In dieser Zeit kannst du jederzeit

  • schriftlich
  • fristlos und
  • ohne Angabe von Gründen kündigen.

Das kann übrigens auch dein Arbeitgeber.

Nach der Probezeit: Aufhebungsvertrag oder Kündigung – die Unterschiede

Das Ausbildungsverhältnis lösen: Aufhebungsvertrag versus Kündigung

Aufhebungsvertrag Kündigung
Wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Azubi geschlossen Erfolgt einseitig
Muss nicht begründet werden Muss nach der Probezeit begründet werden
Geht ohne Kündigungsfrist Ggf. gelten Kündigungsfristen
Auf Klauseln achten, zum Beispiel zum Thema Schadenersatz und Resturlaub Ggf. auf Fristen und Begründungen achten

Gerade beim Aufhebungsvertrag gilt: Erst das Gespräch suchen, damit beide Seiten zu einer fairen Lösung kommen!

Achtung: Schadenersatz-Regelung! Beendest du nach der Probezeit dein Ausbildungsverhältnis vorzeitig, kann dein Arbeitgeber unter Umständen Schadenersatz von dir verlangen. So steht es in § 23 des Berufsbildungsgesetzes. Im Aufhebungsvertrag sollte dann die Schadenersatzpflicht ausgeschlossen sein. Bei der Kündigung die Kündigungsgründe wohl überlegt formulieren. Denn die Schadenersatzpflicht gilt zum Beispiel nicht, wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest oder der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt hat.

Kündigung nach der Probezeit: die Regeln

Nach der Probezeit kannst du schriftlich kündigen, wenn

  • du einen wichtigen Grund hast – dann ohne Kündigungsfrist, aber mit Begründung, oder
  • wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Welche Gründe gibt es, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln?

Manchmal geht es nicht anders. Wichtige Gründe zu gehen sind:

  • Beleidigungen, körperliche Angriffe und sexuelle Belästigung
  • Verlegung der Ausbildungsstätte an einen weit entfernten Ort

Wenn du mit solchen Missständen zu tun hast, brauchst du deinen Arbeitgeber nicht erst abzumahnen – du kannst sofort fristlos kündigen und nennst im Schreiben die Gründe.

Wichtig: Das Berufsbildungsgesetz (§ 22) schreibt vor, dass du innerhalb von zwei Wochen kündigen musst, sobald dir die Missstände bekannt sind, damit die Kündigung wirksam wird. Handelt es sich um so genannte Dauertatbestände – zum Beispiel dauernde Überstunden – reicht es, sich auf die Überstunden zu beziehen, die du zuletzt geleistet hast.

Ist eine schlechte Ausbildung der Grund für den Wechsel? Erst abmahnen!

Wenn du in der Ausbildung kaum etwas lernst, ist das ein Grund zu wechseln. Stellst du Folgendes fest, schreibst du erstmal eine Abmahnung an deinen Arbeitgeber:

  • Es gibt keineN geeigneteN AusbilderIn.
  • Du musst dauernd Überstunden machen.
  • Du bekommst nicht frei für die Berufsschule oder überbetriebliche Ausbildungen.
  • Du bekommst dein Geld nicht oder zu spät.
  • Dein Betrieb darf nicht mehr ausbilden.

Dabei handelt es sich um Pflichtverletzungen. Verbessert sich trotz deiner Abmahnung nichts, kannst du kündigen – fristlos!

Den Ausbildungsplatz aus persönlichen Gründen wechseln

Möglicherweise stellst du fest, dass die Ausbildung aus persönlichen Gründen für dich nicht das Richtige ist:

  • Du möchtest lieber einen anderen Beruf lernen.
  • Du möchtest lieber studieren.
  • Du willst die Ausbildung aufgeben (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – diese musst du aber nicht benennen).
  • Du ziehst in eine andere Stadt.

Dann gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Good to know

Auch für Azubis gilt die verfassungsmäßige Berufsfreiheit. Das heißt, du kannst ordentlich kündigen, wenn du gehen willst. Dabei genügt der bloße Wille zur Aufgabe der Berufsausbildung überhaupt oder der Wille, sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden zu lassen.

Der Wille darf nicht vorgetäuscht sein, er braucht aber auch nicht glaubhaft gemacht zu werden, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung erklärt. Der Wille muss nur zum Zeitpunkt der Kündigung der Wahrheit entsprechen.

Den Betrieb wechseln: So startest du durch

Ein glatter Übergang in ein besseres Ausbildungsverhältnis erspart dir Hängepartien. Sobald sich das Ende deines Ausbildungsverhältnisses abzeichnet, meldest du dich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend.

Good to know: Grundsätzlich sind die zuständigen örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) bei allen Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis miteinzubeziehen, betont das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Wie finde ich ein neues Ausbildungsunternehmen?

Zügig zum neuen Arbeitgeber: 6 Tipps

  1. Kümmere dich um ein möglichst gutes Arbeitszeugnis.
  2. Lass dich von der zuständigen IHK beraten – schon vor deinem Ausstieg.
  3. Schau in unsere Börse „Stellen & mehr“
  4. Prüfe die Stellenanzeigen im Internet oder in der Zeitung.
  5. Hör dich bei deinen MitschülerInnen in der Berufsschule um. Vielleicht ist in ihrem Ausbildungsunternehmen ein Platz frei.
  6. Auch deine LehrerInnen können dir mit Kontakten weiterhelfen.

Der neue Ausbildungsbetrieb: Du fängst nicht bei null an

  • Weise beim Vorstellungsgespräch darauf hin, dass du Kenntnisse und Fähigkeiten aus deiner alten Ausbildung mitbringst.
  • Läuft es dann auf einen neuen Ausbildungsvertrag hinaus, kläre, wie dir deine bisherige Ausbildungszeit angerechnet wird.
  • Kläre auch mit der Berufsschule, ob deine bisherigen Noten erhalten bleiben und wie ggf. der Übergang zu einer neuen Berufsschule funktioniert, zum Beispiel, wenn du umziehst.

Achtung: Sprich auf keinen Fall schlecht über deinen alten Betrieb. Das ist für die meisten Unternehmen ein No-Go und führt zum Bewerbungs-Aus.

Und wenn ich eine ganz neue Ausbildung beginnen möchte?

Bei einer ganz anderen Ausbildung steigst du wieder im ersten Lehrjahr ein. Trotzdem kannst du deinen Wissensvorsprung nutzen und dich in der neuen Ausbildung erfahrener präsentieren.

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